"Die Abschaffung des Eigenmietwertes ist beschlossen und tritt zum 1. Januar 2029 in Kraft." Das bedeutet den Wegfall von Steuerabzügen für Unterhaltsarbeiten an Ihrer Immobilie. Für Sie heisst das: Wer jetzt renoviert, profitiert doppelt – durch Steuerabzüge heute und tiefere Energiekosten und mehr Sicherheit morgen."